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Modulares Ausbildungskonzept

In ein paar Weiterbildungskursen kann die Homöopathie unmöglich seriös gelernt werden. Die Akademie bietet deshalb über einen Zeitraum von vier Jahren drei aufeinander abgestimmte Lehrgänge mit unterschiedlichem Schwergewicht an. Diese können einzeln und berufsbegleitend besucht werden.

 

Auf nachfolgender Übersicht sind die verschiedenen Module und deren Vernetzungsmöglichkeiten beschrieben. In der Fach- und Masterausbildung besteht die Möglichkeit, einzelne Ausbildungsteile zwecks Weiterbildung einzeln zu belegen.

 

Basisausbildung Fachausbildung Masterausbildung Homöopath /-in
215 Stunden
1 ½ Jahre
Kosten: CHF 4'600.-
  264 Stunden
1 ½ Jahre
Kosten: CHF 5'900.-
  170 Stunden
7 Monate
Kosten: CHF 3'900.-
  649 Stunden
4 Jahre
Kosten: CHF 14'400.-

 

Anerkennung

Schweizerische Homöopathieprüfung: Die schweizerischen Homöopathieverbände und -schulen bieten eine gemeinsame Prüfung in Homöopathie an. Diese gewährleistet einen einheitlichen Standard und ermöglicht den Absolventen den Zutritt in die Verbände und des Erwerben einer Praxisbewilligung in gewissen Kantonen.
Die Ausbildung an der Akademie wird am Schluss mit der schriftlichen schweizerischen Homöopathieprüfung abgeschlossen. Eine evtl. noch benötigte schulmedizinische Ausbildung ist Sache der Studierenden.

 

Krankenkassen

Die meisten Kassen haben die Qualitätskontrolle für Naturärzte oder Heilpraktiker delegiert. Der NVS (Naturärzteverein der Schweiz) und das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) übernehmen diese Aufgabe. Unsere Ausbildung wird vom NVS anerkannt (SPAK Anerkennung) und entspricht den momentanen Registrierungsbedingungen des EMR (Stand 2007). Wir bemühen uns, diesen Anforderungen laufend gerecht zu werden.
Die jeweiligen Anforderungen zur EMR-Registrierung gelten für alle Neuanmeldungen - unabhängig davon, wann eine Ausbildung begonnen wurde. Veränderungen und entsprechende Anpassungen sind deshalb prinzipiell jederzeit möglich.

     

Kantonale Richtlinien

Eine gesamtschweizerische Anerkennung zur Berufsausübung gibt es nicht; jeder Kanton hat seine eigenen Kriterien. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt Ihres Kantons. Wir engagieren uns auf verschiedenen Ebenen für eine eidgenössische Anerkennung.

   

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